Das Potenzial von Lastenrädern für einen nachhaltige und urbane Mobilität wird inzwischen auch von der Politik erkannt. Das freut uns! Denn E-Lastenräder werden für Privatpersonen sowie für Betriebe von der Bundesregierung gefördert. Somit ist es der richtige Zeitpunkt sich einE-Lastenrad anzuschaffen.
Wir haben die für Wien relevanten Informationen über die Förderung für Euch zusammengestellt.
FÖRDERUNG FÜR PRIVATPERSONEN
Wer wird gefördert:
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien.
Höhe der Förderung:
- Lastenräder (ab Nutzlast von 50 kg) – bis max. € 800
- E-Lastenrad (ab Nutzlast von 50 kg) – bis max. € 1.000.
- maximal 50 Prozent des Netto-Kaufpreises
- gilt für neu gekaufte Lastenfahrräder
- es besteht eine Behaltepflicht von 2 Jahren
Wie ist der Ablauf?
- Die Antragstellung muss spätestens drei Monate nach dem Kauf (Rechnungsdatum) erfolgen.
- Der ausgefüllte Antrag ist bei der Mobilitätsagentur Wien als Förderstelle einzubringen.
- Ist das Lastenrad zum Zeitpunkt des Einreichens noch nicht lieferbar, kann die Rahmennummer bis 3 Monate danach nachgereicht werden. Nach Übermittlung eines Fotos des dann gelieferten Rades und Nachweis der Bezahlung des Rechnungsbetrages wird der Förderbetrag ausbezahlt.
Weitere Details unter www.fahrradwien.at/transportfahrrad/foerderung