Das Potenzial von Lastenrädern für einen nachhaltige und urbane Mobilität wird inzwischen auch von der Politik erkannt. Das freut uns! Denn E-Lastenräder werden für Privatpersonen sowie für Betriebe von der Bundesregierung gefördert. Somit ist es der richtige Zeitpunkt sich ein E-Lastenrad anzuschaffen.
Wir haben die für Wien relevanten Informationen über die Förderung für Euch zusammengestellt.
FÖRDERUNG FÜR PRIVATPERSONEN
Wer wird gefördert:
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien.
Höhe der Förderung:
- Lastenräder (ab Nutzlast von 50 kg) – bis max. € 800
- E-Lastenrad (ab Nutzlast von 50 kg) – bis max. € 1.000.
- maximal 50 Prozent des Netto-Kaufpreises
- gilt für neu gekaufte Lastenfahrräder
- es besteht eine Behaltepflicht von 2 Jahren
Wie ist der Ablauf?
- Die Antragstellung muss spätestens drei Monate nach dem Kauf (Rechnungsdatum) erfolgen.
- Der ausgefüllte Antrag ist bei der Mobilitätsagentur Wien als Förderstelle einzubringen.
- Ist das Lastenrad zum Zeitpunkt des Einreichens noch nicht lieferbar, kann die Rahmennummer bis 3 Monate danach nachgereicht werden. Nach Übermittlung eines Fotos des dann gelieferten Rades und Nachweis der Bezahlung des Rechnungsbetrages wird der Förderbetrag ausbezahlt.
Weitere Details unter www.fahrradwien.at/transportfahrrad/foerderung
FÖRDERUNG FÜR BETRIEBE
Wer wird gefördert?
Zielgruppe dieser Förderung sind Unternehmen, einschließlich EPUs, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften und Vereine.
Was wird gefördert:
- Elektrische Lastenfahrräder
- Elektrolastenanhänger für Fahrräder
- Zubehör (Aufbauten, GPS-Tracker, zusätzlicher Akku)
- Nur neue Lastenfahrräder – nicht gebrauchte!
Höhe der Förderung?
bei Nutzlast von 40-100 kg:
- 50 % der Anschaffungs-kosten
- bis max. 2.000 Euro
bei Nutzlast über 100 kg:
- 30 % der Anschaffungskosten der förderbaren Gegenstände
- bis max. 4.000 Euro
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
- Die Einreichung muss vor Kauf/Leasing erfolgen.
- Es sind nur neue Lastenräder förderfähig.
- Die elektrischen Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger müssen vorwiegend in Wien genutzt werden.
- Es gilt eine Behalte- und Benutzungspflicht von 3 Jahren.
- Nachweis über die Einschulung der betroffenen MitarbeiterInnen.
- Vorkehrungen für Betreuung und Wartung
- Ökostromnachweis
Wie ist der Ablauf?
Schritt 1 (vor Kauf):
- Online-Registrierung und Einreichung von Bestellunterlagen/Kostenvoranschlag und Checkliste. Sichert für 6 Monate die Fördermittel.
Schritt 2 (nach Kauf und Inbetriebnahme):
- Einreichung des Förderantrags per E-Mail
Weitere Details und Anmeldung unter www.urbaninnovation.at