Dürfen bzw. müssen Lastenfahrräder die Radwege benützen?

Auch mit einspurigen Lastenfahrrädern, wenn der Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades nicht mehr als 1,7 m beträgt, ist der Radweg zu benützen. Grundsätzlich dürfen Radwege auch von mehrspurigen Fahrrädern benützt werden, allerdings nur bis zu einer Breite von 100 cm. Das heißt mehrspurige Fahrräder, die breiter als 100 cm sind, dürfen Radwege nicht benützen, sondern müssen auf der Fahrbahn fahren.

Welche Bestimmungen sind für den Transport mit Kindern?

Seit 10. Oktober 2013 ist es erlaubt eines oder mehrere Kinder mit Fahrrädern, die über eine Transportkiste verfügen, mitzunehmen. Diese muss laut Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet sein. Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden. Voraussetzung ist ein Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt die Radhelmpflicht, unabhängig davon, ob sie selbst mit dem Fahrrad fahren, mitfahren oder sonst mit dem Fahrrad transportiert werden.

Ist das Abstellen von Lastenfahrräder auf den Gehsteig erlaubt?

Wer das Lastenfahrrad auf dem Gehweg parkt oder dort hält, darf damit keine Fußgänger behindern. Generell gilt: Fahrräder sind so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Auf dem Gehsteig ist das Abstellen von Fahrrädern außerdem nur dann zulässig, wenn dieser mehr als 2,5 m breit ist. Dies gilt allerdings nicht im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, außer es sind dort Fahrradständer aufgestellt.

Dürfen Lastenfahrräder in Ladezonen halten?

Halte- und Parkverbotszonen ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen dürfen mit Lastenfahrrädern für Ladetätigkeiten verwendet werden, wenn es sich um ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmte Fahrräder handelt.

Gibt es besondere Vorschriften für die Ladesicherung bei Lastenfahrräder?

Mehrspurige Lastenfahrräder dürfen bis max. 250 kg beladen werden. Bei einspurigen Lastenfahrrädern gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Ladegewicht. Wichtig ist, die Herstellerangaben zur maximalen Zuladung und das Gesamtgewicht zu beachten.

Tipps für die sichere Fahrt

  • Konstruktionsbedingt unterscheidet sich das Einlenkverhalten eines Lastenrades oft vom gewohnten Fahrrad. Daher sollte man zum Eingewöhnen mit dem unbeladenen Rad „spielen“: Erst mal ein paar Meter schieben, mit dem Lenker hin und her wackeln, nach vorn schauen statt aufs Vorderrad und dann erst aufsitzen.
  • Erst unbeladen, mit viel Platz und wenig Verkehr rundherum, fahren und dabei verschiedene Manöver (Anfahren, Schalten, langsames und flottes Fahren, Kurven fahren, Wenden, normales und starkes Bremsen) durchprobieren.
  • Ob mit oder ohne Elektromotor – auf den richtigen Gang kommt’s an. Also: Fleißig schalten, das Treten sollte immer leicht gehen.
  • Aufgrund der hohen Masse im beladenen Zustand wird das Rad träger. Das äußert sich besonders beim Bremsen und Kurven fahren, aber auch beim Beschleunigen – vorausschauendes Fahren ist gefragt.
  • Besondere Vorsicht beim Befördern von Kindern: Sind diese sehr lebhaft, kann das das Gleichgewicht erheblich stören.
  • Abstellen: Gegen Wegrollen sichern (mittels Feststellbremse) und gegen Umkippen (Ständer ganz ausklappen), vor allem beim Be- und Entladen.

Quelle: ÖAMTC